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Auflagen zum Nachwuchstraining RV Triton 1893 e.V. Leipzig
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Voraussetzung zum
Rudern ist das Beherrschen des Schwimmens. (2)
Schwimmwestenpflicht
herrscht prinzipiell für alle Sportler unter 18 Jahren. Sie
erlischt mit Ablegen der Technikstufe 1 nach jeweils aktuellen
Festlegungen der Ruderjugend Sachsen, Beherrschung der
Ruderkommandos UND Beherrschen des selbständigen Einsteigens aus
dem Wasser. Die Prüfungen dieser drei Vorraussetzungen erfolgen
jeweils durch zwei Vorstandmitglieder und sind protokollarisch
festzuhalten; bei unter 14-jährigen hat die Abnahme der
Technikstufe durch vom Landesruderverband Sachsen bevollmächtigte
Personen zu erfolgen. (s. Anlage) (3)
Für
Sportler unter 18 Jahren ist das Training nur entsprechend
Anordnungen des Trainers/Übungsleiters erlaubt. (4)
Bei
Kenterung haben Sportler prinzipiell am Boot zu bleiben und ggf.
mit ihm das Ufer anzusteuern Ausnahme:
Bei Kenterung im Gefahrenbereich des Leipziger
Palmengartenwehres (flussabwärts unterhalb der Klingerbrücke,
des Palmengartensteg und des Peterssteges) haben alle das Boot
sofort zu verlassen und sich in Sicherheit zu bringen. (5)
Voraussetzung
zur Wettkampfteilnahme bei Kindern bis einschließlich AK 14 ist
das Ablegen der Technikstufe 1 und 2 nach den jeweils aktuellen
Festlegungen der Ruderjugend Sachsen; darüber hinaus für alle
auf Wettkämpfen eingesetzten Steuerleute die Steuermannsprüfung
nach den Abnahmebedingungen der Ruderjugend Sachsen aus dem Jahre
2008. (s. Anlage) (6)
Bei
Regatten mit minderjährigen Sportlern hat ein genaues Einschätzen
der äußeren Bedingungen und Fähigkeiten der Ruderer durch
Obmann, Trainer und Eltern zu erfolgen. Jede dieser drei Parteien
kann die Teilnahme von Sportlern an der Regatta bindend
untersagen. (7)
Bis
einschließlich AK 14 ist das Wassertraining bei
Wassertemperaturen unter 9°C nur mit Schwimmhilfe erlaubt. Dies
betrifft auch das Rudertraining in anderen Ruderrevieren. (8)
Motorboote
müssen mit folgenden Utensilien ausgerüstet sein: Schwimmring
mit Leine, Wärmefolie, Sanikasten, Hakenpaddel (9)
Das
Fahrtenbuch ist konsequent zu führen. Die Ruderordnung sowie
diese Festlegungen hängen deutlich sichtbar im Bootshaus aus und
sind Grundlage des Ruderbetriebes. (10)
Über die
in Punkt (9) genannten Festlegung hat eine jährliche Belehrung
der Sportler mit Unterschrift zu erfolgen– bei unter 16-jährigen
auch mit Unterschrift der Eltern. Anlage:
Abahmebedingungen
für die Technikstufe im Landesruderverband Sachsen; Ruderkommandos
Vorstand des RV Triton 1893 e.V. Leipzig
Abnahmebedingungen zur Erlangung der Technikstufen 1 und 2 Die
Abnahme der Technikstufen 1 und 2 erfolgt nur durch die vom
Landesruderverband Sachsen bestätigte Technikkommission. Der
Nachweis der Technikstufen 1 und 2 ist eine Voraussetzung für
alle Kinder bzw. Quereinsteiger zur Teilnahme an spezifischen
Wettkämpfen. Technikstufe 1 – aktualisierte Anforderungen 2010 Bootssicherheitsübungen: -
Gewichtsverlagerung mit auf der Bordwand fixierten Skulls (5 x); -
Handklatsch; -
Aufstehen im Boot, Skulls werden mit einer Hand gehalten, Ausführen
von 3 -
Kniebeugen -
Rückwärtsrudern ca. 10 Schläge => lockere Griffhaltung
(Finger), gleich hohe Innenhebelführung, Innenhebel rechts näher
am Körper als links, kein Wegtauchen oder Herausgleiten der Blätter -
Wende über Backbord und über Steuerbord (jeweils 180 Grad) =>
Kriterien wie beim Rückwärtsrudern -
Abstoppen aus der Vorwärtsfahrt auf Kommando mit beiden Skulls
gleichzeitig -
Skull lang einseitig aus der Vorwärtsfahrt auf Kommando Voraussetzende
Übungen: -
in der Vorlage gleichzeitiges Heben und Senken der Blätter bis
zur Schwimmlage (5 x) => Handgelenke gestreckt, lockere
Griffhaltung (Finger), gleiche Innenhebelhöhe; -
in der Rücklage gleichzeitiges Ausheben der Blätter mit anschließender
Armstreckung (5 x), => lockere Griffhaltung (Finger),
senkrechtes Ausheben mit Abknicken der Handgelenke, gleiche
Innenhebelhöhe -
selbständiges Einsteigen und Abstoßen vom Steg (mit Hilfe) -
Anlegen mit Hilfe und selbständiges Aussteigen Die
Übungen müssen selbständig vorgetragen werden. Bei ungünstigen
äußeren Bedingungen (Wind, Wellen) können einzelne
Aufgabenstellungen wiederholt werden.
Voraussetzung
ist bestandene Prüfung Stufe 1. Weiterhin: -
Selbständiges Einsteigen und Ablegen ohne Hilfe -
Vorwärtsrudern => mindestens 15 Schläge SF 18 bis 20,
mindestens 15 Schläge SF 24 bis 26, die Forderungen des DRV zur
Schlag- und Bewegungsstruktur sind dabei, prinzipiell zu erfüllen -
Ausbalancieren des Bootes nach 3 bis 5 Schlägen für mindestens 3
sec (leicht angerollt, Hände vor den Knien) -
Rückwärtsrudern (mit ganzer Rollbahn) mit Ansteuern eines
vorgegebenen Punktes -
Selbständiges Anlegen und Aussteigen ohne Hilfe. Technikprüfung
für Steuerleute TS – Anforderungen 2008 Vorraussetzung
ist Nachweis der Technikstufe 1 wie alle Ruderer! Theoretische
Prüfung (schriftlich): 1.
Welche Verantwortung trägt der Steuermann/die Steuerfrau für
Mannschaft und Boot
auf dem Wasser? 2.
Durch welches Brückenjoch darf ich mit einem Sportboot fahren?
Zeichne die Verkehrszeichen! 3.
Wie verhalte ich mich mit einem Boot auf der Wasserstraße? 4.
Wann und wie melde ich die Mannschaft während einer Regatta dem
Starter? 5.
Wie wird die richtige Stemmbretteinstellung kontrolliert? 6.
Wie nimmt der Steuermann/die Steuerfrau mit der Stimme Einfluss
auf -
Rhythmus -
Einsatz -
Wasserarbeit? Praktische
Prüfung: Der
Steuermann/die Steuerfrau muss nachweisen, dass er/sie in der Lage
ist, die im theoretischen Unterricht vermittelten Grundkenntnisse
in der Praxis umzusetzen. -
Boot Fertigmachen -
Boot zu Wasser bringen -
Führung der Mannschaft beim Rudern -
Kommandosprache -
Steuern -
Wenden und Anlegen
Ruderkommandos
Die folgenden Kommandos müssen sicher beherrscht werden. Es gilt jeweils: „Vorkommando“ – „Ausführungskommando“ „Alles vorwärts!“ – „Los!“ „Backbord /Steuerbord“ – „überzieht!“ „Halbe (ohne) Kraft!“ „Achtung auf Backbord (Steuerbord)!“ (bei Hindernissen)„Frei weg!“ (normal weiterrudern)„Skulls (Riemen/Ruder)“ – „lang!“ (Ruder parallel zum Boot wegen Hindernis)„Ruder“ – „halt!“ „Stoppen!“ – „Stoppt!“ „Alles (/backbord/steuerbord) vorwärts!“ – „Los!“ „Alles (/backbord/steuerbord) gegen!“ – „Los!“ „Wende über Backbord (Steuerbord)“ – „Los!“ (abwechselnd stb/bb)
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mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Kontakt: info@rv-triton.de letzte Änderung: 05. April 2011