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Diese Festlegungen sind von allen Mitgliedern zu befolgen.
Die Kontrolle der Einhaltung der Ruderordnung erfolgt durch die Mitglieder des Vorstandes und den Übungsleitern. Bei
Nichteinhaltung der Festlegungen sind die betreffenden Mitglieder
persönlich darauf hinzu- weisen, bei wiederholter oder böswilliger
Missachtung der Ruderordnung kann der Vorstand gemäß § 9 der
Satzung das betreffende Mitglied zeitweise von der aktiven Teilnahme
am Ruderbetrieb ausschließen.
1
Verantwortung für den Ruderbetrieb Verantwortlich
für den Ruderbetrieb ist der Ruderwart. Er wird dabei von den Übungsleitern,
den Bootsobleuten und den Steuerleuten unterstützt.
1.1
Bootsobleute Die
Bootsobleute tragen die Verantwortung für Boote und Zubehör sowie
für die Mannschaft vom Heraustragen des Bootes aus der Bootshalle
bis zum Ablegen des Bootes in der Bootshalle. Sie treffen alle
Entscheidungen während der Fahrt und bestimmen den Zeitpunkt der Rückfahrt
oder den Abbruch der Fahrt. Der Bootsobmann legt den Kurs fest,
kontrolliert die Eintragungen des Steuermanns im Fahrtenbuch und
fertigt den Fahrtbericht bei Schäden oder Unfall an. Für Ruderfahrten auf den Hausgewässern sind erfahrene Ruderinnen und Ruderer oder Übungsleiter einzusetzen. Bootsobleute
sind die Steuermänner, wenn von der Mannschaft kein anderes
Mannschafts- mitglied dazu bestimmt wurde. Für Wanderfahrten werden die Bootsobleute durch den Fahrtleiter bestimmt. 1.2
Steuerleute Die Steuerleute nehmen die Eintragungen in das Fahrtenbuch vor, halten das Boot unter Berück- sichtigung des Verkehrs und der Besonderheiten des Wasserweges auf dem vorgegebenen Kurs, korrigieren technische Fehler in der Ruderarbeit und unterschreiben. Als Steuerleute werden in der Regel erfahrene Ruderinnen und Ruderer mit mindestens drei Jahren Ruderpraxis oder einer nachweisbaren Prüfung eingesetzt. Werden ausnahmsweise unerfahrene Steuerleute eingesetzt, hat der Bootsobmann durch ständige Hinweise den Steuermann anzuleiten.
1.3
Weitere Festlegungen zur Verantwortung Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre muß für die Betätigung auf dem Wasser eine Ein- willigung der Eltern beim Vorstand vorliegen, in der auch bestätigt wird, dass die Mädchen und Jungen eine Schwimmprüfung abgelegt haben. Im Kinder-, Jugend- und Wettkampfbereich übernehmen die Übungsleiter die Verantwortung des Bootsobmannes. Ruderfahrten durch Jugendliche unter 18 Jahren im Freizeitbereich unterliegen der Genehmigungspflicht des Ruderwarts oder eines Übungsleiters. 2 Boote und Bootsausrüstung Für die Fahrbereitschaft und den Einsatz der Boote und des Zubehörs ist der Bootswart verant- wortlich. Er wird dabei durch die Mitglieder des Vorstandes unterstützt. Seinen Anweisungen sind unbedingt Folge zu leisten. Die von ihm verfügten Bootssperrungen sind von allen einzuhalten. Grundsätzlich ist für jedes Boot nur das dazugehörige, gekennzeichnete Zubehör zu verwenden. Die Mitführung von Vereinsfahnen bei besonderen Ausfahrten wird durch den Vorstand fest- gelegt. 3
Bootsbenutzung Die in der Bootshalle 1 im Vereinshaus gelagerten Boote sind dem Wettkampfsport vorbehalten. Ihre Benutzung wird durch den Übungsleiter Wettkampfsport in Abstimmung mit dem Bootswart festgelegt. Vor jeder Ausfahrt ist der Ruderwart bzw. ein Übungsleiter zu informieren. Der Ruderbetrieb ist nur bei Tageslicht erlaubt. Vor der Dämmerung ist unverzüglich zum Bootshaus zurückzufahren. Nachtfahrten sind beim RV Triton verboten. Ruderverbot besteht bei Hochwasser (Wasserstand kleiner als 0,4 m zur Oberkante Betonwand), bei Niedrigwasser (Wasserstand größer als 1,4 m zur Oberkante Betonwand) und bei Eistreiben. Bei besonderen Anlässen wird das Ruderverbot durch Tafeln kenntlich gemacht. Das Mitführen von Musikspielgeräten mit Kopfhörern ist in allen Booten grundsätzlich verboten. Jede Ruderfahrt ist in das Fahrtenbuch des Vereins einzutragen. Die Eintragungen dienen vor allem der Sicherheit der Ruderinnen und Ruderer und sind die Grundlage für Versicherungs- ansprüche. Vor der Fahrt sind einzutragen: · Datum · Name des Bootes · Uhrzeit des Ablegens · Namen der Besatzung, wobei der Steuermann durch Stm. zu kennzeichnen ist. · am Boot festgestellte Schäden Nach der Fahrt sind einzutragen: · Uhrzeit des Anlegens · erreichtes Ziel · Einzel- und Mannschaftskilometer · besondere Vorkommnisse (Havarien, Kollisionen usw.) - am Boot, während der Fahrt entstandene Schäden. Verantwortlich für das Eintragen ins Fahrtenbuch ist der Steuermann, für Einer der Ruderer. Der Bootswart hat die im Fahrtenbuch eingetragenen Schäden zur Kenntnis zu nehmen und über ihre Beseitigung zu entscheiden. Nach der Ruderfahrt hat die Mannschaft Boot und Zubehör gründlich zu säubern und auf die vorgesehene Bootslage in der Bootshalle abzulegen. Nach Unfällen auf der Ruderfahrt ist unverzüglich nach Ende der Fahrt ein Fahrtbericht durch den Bootsobmann anzufertigen, aus dem der genaue Ablauf, die Beteiligten, der Personen- und Sachschaden und die eingeleiteten Maßnahmen hervorgehen. Der Steuermann hat den Bericht mit zu unterschreiben. Der Fahrtbericht ist dem Vorsitzenden, oder dem Ruderwart unverzüglich zu übergeben. 4
Verkehrsvorschriften für die Leipziger Gewässer Die
Hausgewässer des RV Triton sind: - die Weiße Elster vom Schild “Rudergrenze RV Triton“ bis zur Einmündung in das Elsterflutbett vor dem Elsterwehr
- das Elsterflutbett vom Elsterwehr bis zum Räuberwäldchen Das
Befahren folgender Wasserläufe mit Ruderbooten ist verboten:
- Elster-Saale-Kanal: Einmündung links hinter der Karlbrücke
(Industriestraße) - Kleine Luppe: Abfluss links hinter der Plagwitzer Brücke (Karl-Heine-Straße) - Elsterbecken unterhalb des Elsterwehre · - Pleiße: Einmündung rechts hinter der Paußnitzbrücke (Schleußiger Weg) Der Elstermühlgraben, Abfluss vom Elsterflutbett rechts vor dem Elsterwehr, darf nur zum Anlegen am Bootssteg der RG Wiking, des USC und des Akademischen RBV bis Bootssteg ARV befahren werden. Folgende Brücken sind nur durch den Mittelbogen befahrbar: - Schleußiger Brücke (Antonienstraße), - Amboßsteg (Limburger Straße), - Karlbrücke (Industriestraße), - Plagwitzer Brücke (Karl-Heine-Straße), - Rennbahnsteg, - Paußnitzbrücke (Schleußiger Weg). Generell ist am Steuerbordufer zu fahren und grundsätzlich nach Steuerbord auszuweichen. Andere Boote sind auf ihrer Backbordseite zu überholen. Auf dem Elsterflutbett vom Elsterwehr bis zum Rennbahnsteg erfolgt die Fahrt sowohl stromauf als auch stromab durch die rechten Brückenbögen. Die mittleren Bahnen sind für den Trainingsbetrieb freizuhalten. Das Ab- und Anlegen vom/am Bootssteg erfolgt immer gegen die Stromrichtung. Bei aufkommendem Gewitter sind die Gewässer so schnell wie möglich zu verlassen. Das Wenden vor Brücken stromabwärts ist verboten (Quertreiben). Bei Begegnung von Booten vor Brücken hat das stromab fahrende Boot Vorfahrt. Langsam fahrende Boote haben auszuweichen. Bei Gefahr von Zusammenstößen sind steuermannslose Boote anzurufen. Achtung!
Ruderer sind Naturfreunde! Das
Betreten und Beschädigen der Uferzonen ist zu unterlassen!
Brutkolonien und Brutstätten sind nicht zu stören! 5 Befahren fremder Gewässer und Wanderfahrten Beim
Befahren von unbekannten Gewässern ist besondere Vorsicht geboten.
Eine Information bei ortsansässigen Rudervereinen über
Besonderheiten der Wasserwege ist ratsam. Für alle Binnenwasserstraßen sind die Reglungen der Binnenschifffahrtsstraßenordnung (BinSchStrO) verbindlich. Die Reglungen, die für Ruderinnen und Ruderer bedeutsam sind, liegen beim Vorstand und können ausgeliehen werden. Wanderfahrten sind beim Vorstand anzumelden. Wird vereinseigenes Bootsmaterial verwendet, ist eine schriftliche Einwilligung des Vorstands einzuholen. Gemeinsam mit dem Vorstand sind der Fahrtleiter, die Bootsobleute und Steuerleute festzulegen, sowie erforderliche Unterweisungen, Ausrüstungen, Transport und Finanzierung abzustimmen. Die Wanderfahrt ist vor Beginn aus Versicherungsgründen in das Fahrtenbuch des Vereins einzutragen. 6 Quellennachweis und Gültigkeit Grundlage für diese Ruderordnung ist das “Handbuch für Bootsobleute und Steuerleute“ herausgegeben vom Deutschen Ruderverband. Die Ruderordnung gilt ab 15. Mai 1993 bis auf Widerruf.
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Auflagen zum Nachwuchstraining RV Triton 1893 e.V. Leipzig
(1)
Voraussetzung zum
Rudern ist das Beherrschen des Schwimmens. (2)
Schwimmwestenpflicht
herrscht prinzipiell für alle Sportler unter 18 Jahren. Sie
erlischt mit Ablegen der Technikstufe 1 nach jeweils aktuellen
Festlegungen der Ruderjugend Sachsen, Beherrschung der
Ruderkommandos UND Beherrschen des selbständigen Einsteigens aus
dem Wasser. Die Prüfungen dieser drei Vorraussetzungen erfolgen
jeweils durch zwei Vorstandmitglieder und sind protokollarisch
festzuhalten; bei unter 14-jährigen hat die Abnahme der
Technikstufe durch vom Landesruderverband Sachsen bevollmächtigte
Personen zu erfolgen. (s. Anlage) (3)
Für
Sportler unter 18 Jahren ist das Training nur entsprechend
Anordnungen des Trainers/Übungsleiters erlaubt. (4)
Bei
Kenterung haben Sportler prinzipiell am Boot zu bleiben und ggf.
mit ihm das Ufer anzusteuern Ausnahme:
Bei Kenterung im Gefahrenbereich des Leipziger
Palmengartenwehres (flussabwärts unterhalb der Klingerbrücke,
des Palmengartensteg und des Peterssteges) haben alle das Boot
sofort zu verlassen und sich in Sicherheit zu bringen. (5)
Voraussetzung
zur Wettkampfteilnahme bei Kindern bis einschließlich AK 14 ist
das Ablegen der Technikstufe 1 und 2 nach den jeweils aktuellen
Festlegungen der Ruderjugend Sachsen; darüber hinaus für alle
auf Wettkämpfen eingesetzten Steuerleute die Steuermannsprüfung
nach den Abnahmebedingungen der Ruderjugend Sachsen aus dem Jahre
2008. (s. Anlage) (6)
Bei
Regatten mit minderjährigen Sportlern hat ein genaues Einschätzen
der äußeren Bedingungen und Fähigkeiten der Ruderer durch
Obmann, Trainer und Eltern zu erfolgen. Jede dieser drei Parteien
kann die Teilnahme von Sportlern an der Regatta bindend
untersagen. (7)
Bis
einschließlich AK 14 ist das Wassertraining bei
Wassertemperaturen unter 9°C nur mit Schwimmhilfe erlaubt. Dies
betrifft auch das Rudertraining in anderen Ruderrevieren. (8)
Motorboote
müssen mit folgenden Utensilien ausgerüstet sein: Schwimmring
mit Leine, Wärmefolie, Sanikasten, Hakenpaddel (9)
Das
Fahrtenbuch ist konsequent zu führen. Die Ruderordnung sowie
diese Festlegungen hängen deutlich sichtbar im Bootshaus aus und
sind Grundlage des Ruderbetriebes. (10)
Über die
in Punkt (9) genannten Festlegung hat eine jährliche Belehrung
der Sportler mit Unterschrift zu erfolgen– bei unter 16-jährigen
auch mit Unterschrift der Eltern. Anlage:
Abahmebedingungen
für die Technikstufe im Landesruderverband Sachsen; Ruderkommandos
Vorstand des RV Triton 1893 e.V. Leipzig
Abnahmebedingungen zur Erlangung der Technikstufen 1 und 2 Die
Abnahme der Technikstufen 1 und 2 erfolgt nur durch die vom
Landesruderverband Sachsen bestätigte Technikkommission. Der
Nachweis der Technikstufen 1 und 2 ist eine Voraussetzung für
alle Kinder bzw. Quereinsteiger zur Teilnahme an spezifischen
Wettkämpfen. Technikstufe 1 – aktualisierte Anforderungen 2010 Bootssicherheitsübungen: -
Gewichtsverlagerung mit auf der Bordwand fixierten Skulls (5 x); -
Handklatsch; -
Aufstehen im Boot, Skulls werden mit einer Hand gehalten, Ausführen
von 3 -
Kniebeugen -
Rückwärtsrudern ca. 10 Schläge => lockere Griffhaltung
(Finger), gleich hohe Innenhebelführung, Innenhebel rechts näher
am Körper als links, kein Wegtauchen oder Herausgleiten der Blätter -
Wende über Backbord und über Steuerbord (jeweils 180 Grad) =>
Kriterien wie beim Rückwärtsrudern -
Abstoppen aus der Vorwärtsfahrt auf Kommando mit beiden Skulls
gleichzeitig -
Skull lang einseitig aus der Vorwärtsfahrt auf Kommando Voraussetzende
Übungen: -
in der Vorlage gleichzeitiges Heben und Senken der Blätter bis
zur Schwimmlage (5 x) => Handgelenke gestreckt, lockere
Griffhaltung (Finger), gleiche Innenhebelhöhe; -
in der Rücklage gleichzeitiges Ausheben der Blätter mit anschließender
Armstreckung (5 x), => lockere Griffhaltung (Finger),
senkrechtes Ausheben mit Abknicken der Handgelenke, gleiche
Innenhebelhöhe -
selbständiges Einsteigen und Abstoßen vom Steg (mit Hilfe) -
Anlegen mit Hilfe und selbständiges Aussteigen Die
Übungen müssen selbständig vorgetragen werden. Bei ungünstigen
äußeren Bedingungen (Wind, Wellen) können einzelne
Aufgabenstellungen wiederholt werden.
Voraussetzung
ist bestandene Prüfung Stufe 1. Weiterhin: -
Selbständiges Einsteigen und Ablegen ohne Hilfe -
Vorwärtsrudern => mindestens 15 Schläge SF 18 bis 20,
mindestens 15 Schläge SF 24 bis 26, die Forderungen des DRV zur
Schlag- und Bewegungsstruktur sind dabei, prinzipiell zu erfüllen -
Ausbalancieren des Bootes nach 3 bis 5 Schlägen für mindestens 3
sec (leicht angerollt, Hände vor den Knien) -
Rückwärtsrudern (mit ganzer Rollbahn) mit Ansteuern eines
vorgegebenen Punktes -
Selbständiges Anlegen und Aussteigen ohne Hilfe. Technikprüfung
für Steuerleute TS – Anforderungen 2008 Vorraussetzung
ist Nachweis der Technikstufe 1 wie alle Ruderer! Theoretische
Prüfung (schriftlich): 1.
Welche Verantwortung trägt der Steuermann/die Steuerfrau für
Mannschaft und Boot
auf dem Wasser? 2.
Durch welches Brückenjoch darf ich mit einem Sportboot fahren?
Zeichne die Verkehrszeichen! 3.
Wie verhalte ich mich mit einem Boot auf der Wasserstraße? 4.
Wann und wie melde ich die Mannschaft während einer Regatta dem
Starter? 5.
Wie wird die richtige Stemmbretteinstellung kontrolliert? 6.
Wie nimmt der Steuermann/die Steuerfrau mit der Stimme Einfluss
auf -
Rhythmus -
Einsatz -
Wasserarbeit? Praktische
Prüfung: Der
Steuermann/die Steuerfrau muss nachweisen, dass er/sie in der Lage
ist, die im theoretischen Unterricht vermittelten Grundkenntnisse
in der Praxis umzusetzen. -
Boot Fertigmachen -
Boot zu Wasser bringen -
Führung der Mannschaft beim Rudern -
Kommandosprache -
Steuern -
Wenden und Anlegen
Ruderkommandos
Die folgenden Kommandos müssen sicher beherrscht werden. Es gilt jeweils: „Vorkommando“ – „Ausführungskommando“ „Alles vorwärts!“ – „Los!“ „Backbord /Steuerbord“ – „überzieht!“ „Halbe (ohne) Kraft!“ „Achtung auf Backbord (Steuerbord)!“ (bei Hindernissen)„Frei weg!“ (normal weiterrudern)„Skulls (Riemen/Ruder)“ – „lang!“ (Ruder parallel zum Boot wegen Hindernis)„Ruder“ – „halt!“ „Stoppen!“ – „Stoppt!“ „Alles (/backbord/steuerbord) vorwärts!“ – „Los!“ „Alles (/backbord/steuerbord) gegen!“ – „Los!“ „Wende über Backbord (Steuerbord)“ – „Los!“ (abwechselnd stb/bb)
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