Ruderordnung

 

Vorstand

 

In dieser Ruderordnung sind Festlegungen für den RV Triton getroffen worden, deren Einhaltung gewährleisten soll, dass durch den Ruderbetrieb die Mitglieder des Vereins keine  gesundheit- lichen Schäden erleiden und das Bootsmaterial, das Bootszubehör und anderes Vereinseigen- tum vor Schäden bewahrt werden.

 

Diese Festlegungen sind von allen Mitgliedern zu befolgen.

 

Die Kontrolle der Einhaltung der Ruderordnung erfolgt durch die Mitglieder des Vorstandes und den Übungsleitern.

Bei Nichteinhaltung der Festlegungen sind die betreffenden Mitglieder persönlich darauf hinzu- weisen, bei wiederholter oder böswilliger Missachtung der Ruderordnung kann der Vorstand gemäß § 9 der Satzung das betreffende Mitglied zeitweise von der aktiven Teilnahme am Ruderbetrieb ausschließen.

 

 

 1 Verantwortung für den Ruderbetrieb

 

Verantwortlich für den Ruderbetrieb ist der Ruderwart. Er wird dabei von den Übungsleitern, den Bootsobleuten und den Steuerleuten unterstützt.

 

1.1     Bootsobleute

 

Die Bootsobleute tragen die Verantwortung für Boote und Zubehör sowie für die Mannschaft vom Heraustragen des Bootes aus der Bootshalle bis zum Ablegen des Bootes in der Bootshalle. Sie treffen alle Entscheidungen während der Fahrt und bestimmen den Zeitpunkt der Rückfahrt oder den Abbruch der Fahrt. Der Bootsobmann legt den Kurs fest, kontrolliert die Eintragungen des Steuermanns im Fahrtenbuch und fertigt den Fahrtbericht bei Schäden oder Unfall an.

Für Ruderfahrten auf den Hausgewässern sind erfahrene Ruderinnen und Ruderer oder Übungsleiter einzusetzen.

Bootsobleute sind die Steuermänner, wenn von der Mannschaft kein anderes Mannschafts- mitglied dazu bestimmt wurde.

Für Wanderfahrten werden die Bootsobleute durch den Fahrtleiter bestimmt.

 

 

1.2     Steuerleute

 

Die Steuerleute nehmen die Eintragungen in das Fahrtenbuch vor, halten das Boot unter Berück- sichtigung des Verkehrs und der Besonderheiten des Wasserweges auf dem vorgegebenen Kurs, korrigieren technische Fehler in der Ruderarbeit und unterschreiben.

Als Steuerleute werden in der Regel erfahrene Ruderinnen und Ruderer mit mindestens drei Jahren Ruderpraxis oder einer nachweisbaren Prüfung eingesetzt. Werden ausnahmsweise unerfahrene Steuerleute eingesetzt, hat der Bootsobmann durch ständige Hinweise den Steuermann anzuleiten.

 

 

1.3  Weitere Festlegungen zur Verantwortung

 

Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre muß für die Betätigung auf dem Wasser eine Ein- willigung der Eltern beim Vorstand vorliegen, in der auch bestätigt wird, dass die Mädchen und Jungen eine Schwimmprüfung abgelegt haben.

Im Kinder-, Jugend- und Wettkampfbereich übernehmen die Übungsleiter die Verantwortung des Bootsobmannes.

Ruderfahrten durch Jugendliche unter 18 Jahren im Freizeitbereich unterliegen der Genehmigungspflicht des Ruderwarts oder eines Übungsleiters.

 

 

2  Boote und Bootsausrüstung

 

Für die Fahrbereitschaft und den Einsatz der Boote und des Zubehörs ist der Bootswart verant- wortlich. Er wird dabei durch die Mitglieder des Vorstandes unterstützt. Seinen Anweisungen sind unbedingt Folge zu leisten. Die von ihm verfügten Bootssperrungen sind von allen einzuhalten. Grundsätzlich ist für jedes Boot nur das dazugehörige, gekennzeichnete Zubehör zu verwenden. Die Mitführung von Vereinsfahnen bei besonderen Ausfahrten wird durch den Vorstand fest- gelegt.

 

 

3    Bootsbenutzung

 

Die in der Bootshalle 1 im Vereinshaus gelagerten Boote sind dem Wettkampfsport vorbehalten. Ihre Benutzung wird durch den Übungsleiter Wettkampfsport in Abstimmung mit dem Bootswart festgelegt.

Vor jeder Ausfahrt ist der Ruderwart bzw. ein Übungsleiter zu informieren. Der Ruderbetrieb ist nur bei Tageslicht erlaubt. Vor der Dämmerung ist unverzüglich zum Bootshaus zurückzufahren. Nachtfahrten sind beim RV Triton verboten.

Ruderverbot besteht bei Hochwasser (Wasserstand kleiner als 0,4 m zur Oberkante Betonwand), bei Niedrigwasser (Wasserstand größer als 1,4 m zur Oberkante Betonwand) und bei Eistreiben. Bei besonderen Anlässen wird das Ruderverbot durch Tafeln kenntlich gemacht.

Das Mitführen von Musikspielgeräten mit Kopfhörern ist in allen Booten grundsätzlich verboten.

Jede Ruderfahrt ist in das Fahrtenbuch des Vereins einzutragen. Die Eintragungen dienen vor allem der Sicherheit der Ruderinnen und Ruderer und sind die Grundlage für Versicherungs- ansprüche.

 

Vor der Fahrt sind einzutragen:

·        Datum

·        Name des Bootes

·        Uhrzeit des Ablegens

·        Namen der Besatzung, wobei der Steuermann durch Stm. zu kennzeichnen ist.

·        am Boot festgestellte Schäden

 

Nach der Fahrt sind einzutragen:

 

·        Uhrzeit des Anlegens

·        erreichtes Ziel

·        Einzel- und Mannschaftskilometer

·        besondere Vorkommnisse (Havarien, Kollisionen usw.) - am Boot, während der Fahrt  

        entstandene Schäden.

 

Verantwortlich für das Eintragen ins Fahrtenbuch ist der Steuermann, für Einer der Ruderer.

Der Bootswart hat die im Fahrtenbuch eingetragenen Schäden zur Kenntnis zu nehmen und über ihre Beseitigung zu entscheiden.

Nach der Ruderfahrt hat die Mannschaft Boot und Zubehör gründlich zu säubern und auf die vorgesehene Bootslage in der Bootshalle abzulegen.

Nach Unfällen auf der Ruderfahrt ist unverzüglich nach Ende der Fahrt ein Fahrtbericht durch den Bootsobmann anzufertigen, aus dem der genaue Ablauf, die Beteiligten, der Personen- und Sachschaden und die eingeleiteten Maßnahmen hervorgehen. Der Steuermann hat den Bericht mit zu unterschreiben. Der Fahrtbericht ist dem Vorsitzenden, oder dem Ruderwart unverzüglich zu übergeben.

 

 

4    Verkehrsvorschriften für die Leipziger Gewässer

 

Die Hausgewässer des RV Triton sind:

  - die Weiße Elster vom Schild “Rudergrenze RV Triton“ bis zur Einmündung in das Elsterflutbett

     vor dem Elsterwehr

  - das Elsterflutbett vom Elsterwehr bis zum Räuberwäldchen

 

Das Befahren folgender Wasserläufe mit Ruderbooten ist verboten:

  - Elster-Saale-Kanal: Einmündung links hinter der Karlbrücke (Industriestraße)

  - Kleine Luppe: Abfluss links hinter der Plagwitzer Brücke (Karl-Heine-Straße)

  - Elsterbecken unterhalb des Elsterwehre

· - Pleiße: Einmündung rechts hinter der Paußnitzbrücke (Schleußiger Weg)

 

Der Elstermühlgraben, Abfluss vom Elsterflutbett rechts vor dem Elsterwehr, darf nur zum Anlegen am Bootssteg der RG Wiking, des USC und des Akademischen RBV bis Bootssteg ARV befahren werden.

 

Folgende Brücken sind nur durch den Mittelbogen befahrbar:

  - Schleußiger Brücke (Antonienstraße), 

  - Amboßsteg (Limburger Straße), 

  - Karlbrücke (Industriestraße), 

  - Plagwitzer Brücke (Karl-Heine-Straße), 

  - Rennbahnsteg, 

  - Paußnitzbrücke (Schleußiger Weg).

 

Generell ist am Steuerbordufer zu fahren und grundsätzlich nach Steuerbord auszuweichen. Andere Boote sind auf ihrer Backbordseite zu überholen.

 

Auf dem Elsterflutbett vom Elsterwehr bis zum Rennbahnsteg erfolgt die Fahrt sowohl stromauf als auch stromab durch die rechten Brückenbögen. Die mittleren Bahnen sind für den Trainingsbetrieb freizuhalten.

Das Ab- und Anlegen vom/am Bootssteg erfolgt immer gegen die Stromrichtung.

Bei aufkommendem Gewitter sind die Gewässer so schnell wie möglich zu verlassen.

Das Wenden vor Brücken stromabwärts ist verboten (Quertreiben).

Bei Begegnung von Booten vor Brücken hat das stromab fahrende Boot Vorfahrt. Langsam fahrende Boote haben auszuweichen.

Bei Gefahr von Zusammenstößen sind steuermannslose Boote anzurufen.

 

Achtung! Ruderer sind Naturfreunde!

Das Betreten und Beschädigen der Uferzonen ist zu unterlassen! Brutkolonien und Brutstätten sind nicht zu stören!

 

 

5  Befahren fremder Gewässer und Wanderfahrten

 

Beim Befahren von unbekannten Gewässern ist besondere Vorsicht geboten. Eine Information bei ortsansässigen Rudervereinen über Besonderheiten der Wasserwege ist ratsam.

 

Für alle Binnenwasserstraßen sind die Reglungen der Binnenschifffahrtsstraßenordnung (BinSchStrO) verbindlich. Die Reglungen, die für Ruderinnen und Ruderer bedeutsam sind, liegen beim Vorstand und können ausgeliehen werden.

 

Wanderfahrten sind beim Vorstand anzumelden. Wird vereinseigenes Bootsmaterial verwendet, ist eine schriftliche Einwilligung des Vorstands einzuholen. Gemeinsam mit dem Vorstand sind der Fahrtleiter, die Bootsobleute und Steuerleute festzulegen, sowie erforderliche Unterweisungen, Ausrüstungen, Transport und Finanzierung abzustimmen. Die Wanderfahrt ist vor Beginn aus Versicherungsgründen in das Fahrtenbuch des Vereins einzutragen.

 

 

6    Quellennachweis und Gültigkeit

 

Grundlage für diese Ruderordnung ist das “Handbuch für Bootsobleute und Steuerleute“ herausgegeben vom Deutschen Ruderverband.

 

Die Ruderordnung gilt ab 15. Mai 1993 bis auf Widerruf.

 

aktueller Vorstand:  Präsident: Jens Geißler
Vizepräsident: Matthias Menger  
Schatzmeister: Anne-Katrin Knospe  
Objektwart:  

Rolf Artner

Breitensport:  Michael Knespel  
Jugendwart:    Magnus Birr  
Ruderwart: Toni Rawitzer 

                     

 

 

Auflagen zum Nachwuchstraining RV Triton 1893 e.V. Leipzig

 

(1)         Voraussetzung zum Rudern ist das Beherrschen des Schwimmens.

(2)               Schwimmwestenpflicht herrscht prinzipiell für alle Sportler unter 18 Jahren. Sie erlischt mit Ablegen der Technikstufe 1 nach jeweils aktuellen Festlegungen der Ruderjugend Sachsen, Beherrschung der Ruderkommandos UND Beherrschen des selbständigen Einsteigens aus dem Wasser. Die Prüfungen dieser drei Vorraussetzungen erfolgen jeweils durch zwei Vorstandmitglieder und sind protokollarisch festzuhalten; bei unter 14-jährigen hat die Abnahme der Technikstufe durch vom Landesruderverband Sachsen bevollmächtigte Personen zu erfolgen. (s. Anlage)

(3)               Für Sportler unter 18 Jahren ist das Training nur entsprechend Anordnungen des Trainers/Übungsleiters erlaubt.

(4)               Bei Kenterung haben Sportler prinzipiell am Boot zu bleiben und ggf. mit ihm das Ufer anzusteuern

Ausnahme: Bei Kenterung im Gefahrenbereich des  Leipziger Palmengartenwehres (flussabwärts unterhalb der Klingerbrücke, des Palmengartensteg und des Peterssteges) haben alle das Boot sofort zu verlassen und sich in Sicherheit zu bringen.

(5)               Voraussetzung zur Wettkampfteilnahme bei Kindern bis einschließlich AK 14 ist das Ablegen der Technikstufe 1 und 2 nach den jeweils aktuellen Festlegungen der Ruderjugend Sachsen; darüber hinaus für alle auf Wettkämpfen eingesetzten Steuerleute die Steuermannsprüfung nach den Abnahmebedingungen der Ruderjugend Sachsen aus dem Jahre 2008. (s. Anlage)

(6)               Bei Regatten mit minderjährigen Sportlern hat ein genaues Einschätzen der äußeren Bedingungen und Fähigkeiten der Ruderer durch Obmann, Trainer und Eltern zu erfolgen. Jede dieser drei Parteien kann die Teilnahme von Sportlern an der Regatta bindend untersagen.

(7)               Bis einschließlich AK 14 ist das Wassertraining bei Wassertemperaturen unter 9°C nur mit Schwimmhilfe erlaubt. Dies betrifft auch das Rudertraining in anderen Ruderrevieren.

(8)               Motorboote müssen mit folgenden Utensilien ausgerüstet sein:

Schwimmring mit Leine, Wärmefolie, Sanikasten, Hakenpaddel

(9)               Das Fahrtenbuch ist konsequent zu führen. Die Ruderordnung sowie diese Festlegungen hängen deutlich sichtbar im Bootshaus aus und sind Grundlage des Ruderbetriebes.

(10)          Über die in Punkt (9) genannten Festlegung hat eine jährliche Belehrung der Sportler mit Unterschrift zu erfolgen– bei unter 16-jährigen auch mit Unterschrift der Eltern.

 

Anlage:

Abahmebedingungen für die Technikstufe im Landesruderverband Sachsen;

Ruderkommandos

 

Beschlossen im Juli 2008; aktualisiert im Juni 2010.

      Vorstand des RV Triton 1893 e.V. Leipzig

 

 

Abnahmebedingungen zur Erlangung der Technikstufen 1 und 2

 

Die Abnahme der Technikstufen 1 und 2 erfolgt nur durch die vom Landesruderverband Sachsen bestätigte Technikkommission. Der Nachweis der Technikstufen 1 und 2 ist eine Voraussetzung für alle Kinder bzw. Quereinsteiger zur Teilnahme an spezifischen Wettkämpfen.

 

Technikstufe 1 – aktualisierte Anforderungen 2010

Bootssicherheitsübungen:

- Gewichtsverlagerung mit auf der Bordwand fixierten Skulls (5 x);

- Handklatsch;

- Aufstehen im Boot, Skulls werden mit einer Hand gehalten, Ausführen von 3

- Kniebeugen

- Rückwärtsrudern ca. 10 Schläge => lockere Griffhaltung (Finger), gleich hohe Innenhebelführung, Innenhebel rechts näher am Körper als links, kein Wegtauchen oder Herausgleiten der Blätter

- Wende über Backbord und über Steuerbord (jeweils 180 Grad) => Kriterien wie beim Rückwärtsrudern

- Abstoppen aus der Vorwärtsfahrt auf Kommando mit beiden Skulls gleichzeitig

- Skull lang einseitig aus der Vorwärtsfahrt auf Kommando

Voraussetzende Übungen:

- in der Vorlage gleichzeitiges Heben und Senken der Blätter bis zur Schwimmlage (5 x) => Handgelenke gestreckt, lockere Griffhaltung (Finger), gleiche Innenhebelhöhe;

- in der Rücklage gleichzeitiges Ausheben der Blätter mit anschließender Armstreckung (5 x), => lockere Griffhaltung (Finger), senkrechtes Ausheben mit Abknicken der Handgelenke, gleiche Innenhebelhöhe

- selbständiges Einsteigen und Abstoßen vom Steg (mit Hilfe)

- Anlegen mit Hilfe und selbständiges Aussteigen

 

Die Übungen müssen selbständig vorgetragen werden. Bei ungünstigen äußeren Bedingungen (Wind, Wellen) können einzelne Aufgabenstellungen wiederholt werden.

 

 Technikstufe 2 – aktualisierte Anforderungen 2010

 Voraussetzung ist bestandene Prüfung Stufe 1. Weiterhin:

 

- Selbständiges Einsteigen und Ablegen ohne Hilfe

- Vorwärtsrudern => mindestens 15 Schläge SF 18 bis 20, mindestens 15 Schläge SF 24 bis 26, die Forderungen des DRV zur Schlag- und Bewegungsstruktur sind dabei, prinzipiell zu erfüllen

- Ausbalancieren des Bootes nach 3 bis 5 Schlägen für mindestens 3 sec (leicht angerollt, Hände vor den Knien)

- Rückwärtsrudern (mit ganzer Rollbahn) mit Ansteuern eines vorgegebenen Punktes

- Selbständiges Anlegen und Aussteigen ohne Hilfe.

 

 

Technikprüfung für Steuerleute TS – Anforderungen 2008

 

Vorraussetzung ist Nachweis der Technikstufe 1 wie alle Ruderer!

 

Theoretische Prüfung (schriftlich):

1. Welche Verantwortung trägt der Steuermann/die Steuerfrau für Mannschaft  und Boot auf dem Wasser?

2. Durch welches Brückenjoch darf ich mit einem Sportboot fahren? Zeichne die Verkehrszeichen!

3. Wie verhalte ich mich mit einem Boot auf der Wasserstraße?

4. Wann und wie melde ich die Mannschaft während einer Regatta dem Starter?

5. Wie wird die richtige Stemmbretteinstellung kontrolliert?

6. Wie nimmt der Steuermann/die Steuerfrau mit der Stimme Einfluss auf

- Rhythmus

- Einsatz

- Wasserarbeit?

 

Praktische Prüfung:

Der Steuermann/die Steuerfrau muss nachweisen, dass er/sie in der Lage ist, die im theoretischen Unterricht vermittelten Grundkenntnisse in der Praxis umzusetzen.

- Boot Fertigmachen

- Boot zu Wasser bringen

- Führung der Mannschaft beim Rudern

- Kommandosprache

- Steuern

- Wenden und Anlegen


 

Ruderkommandos

 

Die folgenden Kommandos müssen sicher beherrscht werden.

Es gilt jeweils: „Vorkommando“ – „Ausführungskommando“

„Alles vorwärts!“ – „Los!“

„Backbord /Steuerbord“ – „überzieht!“

„Halbe (ohne) Kraft!“

„Achtung auf Backbord (Steuerbord)!“ (bei Hindernissen)

„Frei weg!“ (normal weiterrudern)

„Skulls (Riemen/Ruder)“ – „lang!“ (Ruder parallel zum Boot wegen Hindernis)

„Ruder“ – „halt!“

„Stoppen!“ – „Stoppt!“

„Alles (/backbord/steuerbord) vorwärts!“ – „Los!“

„Alles (/backbord/steuerbord) gegen!“ – „Los!“

„Wende über Backbord (Steuerbord)“ – „Los!“ (abwechselnd stb/bb)

 

 

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